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Default Kleiderregeln im täglichen Gebrauch

Kleiderregeln im täglichen Gebrauch

Vorbemerkungen:

Es ist schwierig, eine Kleiderordnung, welche in ihren wesentlichen Grundzügen für ein abgeschlossenes, entlegenes und der Öffentlichkeit unzugängliches Gelände geschaffen wurde, auch und gerade in eben dieser Öffentlichkeit einzuhalten. Aus diesem Grunde habe ich mich entschlossen, einige Grundsätze „bürgerlicher“ Kleidung für Ehegattin, Verlobte, Freundin, Tochter oder Sklavin aufzustellen, so sie denn unter dem Einfluss männlicher Wünsche und Träume steht. Einige Grundprinzipien sind sinngemäß aus den Regeln abgeleitet, welche Sir Stephen und Anne-Marie in „Histoire d’O“ („Die Geschichte der O“) für die Protagonistin aufstellen. Sie sind aber von mir erweitert und modernen Anforderungen des täglichen Gebrauchs angepasst worden …


Grundsätze:

In unserer Gesellschaft ist es juristisch (beispielsweise im deutschen Strafgesetzbuch die Erregung öffentlichen Ärgernisses), sowie „aus Gründen der Moral, des Anstandes und der guten Sitten“ (sprich: weil es schon immer so war) geboten, den natürlichen Zustand des weiblichen Körpers, die Nacktheit, zu verbergen und zu verleugnen. Extremstes Beispiel sind die Bekleidungsvorschriften islamischer Länder (zum Beispiel der Ganzkörperschleier), welche immer stärkeren Einfluss auch in „aufgeklärten“, westlichen Ländern und Kulturen haben und weiter bekommen. In bestimmten, abgeschlossenen, sehr traditionellen Frauengruppen wie in Nonnenklöstern sind ähnlich strenge Bekleidungsvorschriften wie im Iran und in arabischen Ländern üblich.
Es gilt daher, einerseits die „anstößigen“ Teile des weiblichen Körpers zu verbergen, ohne dabei jedoch den schnellen Zugriff zu behindern oder gar unmöglich zu machen. Mit anderen Worten: Die Brüste und der Unterleib der Frau haben blickdicht bedeckt zu sein, müssen aber jederzeit mit den Händen (eines Mannes) zu erreichen, zu berühren und zu manipulieren sein.


Allgemeine, „bürgerliche“ Kleidung:

Da die Brüste jederzeit frei zugänglich sein müssen, verbietet sich von vorneherein jeder Einsatz von Büstenhaltern und Unterhemden aller Art. Auf besonderen Wunsch des Mannes kann eine Büstenhebe gestattet werden, welche die Brustwarzen und die Oberseiten der Brüste unbedeckt lässt. Von sich aus darf eine Frau keinesfalls solch ein Kleidungsstück benutzen. Ob Bluse, Polohemd, Pullover oder Trägerhemdchen, da die Frau nichts darunter trägt, sollte das Kleidungsstück so blickdicht sein und so locker sitzen, dass sich die Brustwarzen nicht abzeichnen. Der lockere Sitz hat außerdem zur Folge, dass man jederzeit unter das Kleidungsstück fassen kann, um die Brüste mit den Händen zu erreichen. Darüber hinaus erleichtert ein lockerer Sitz das schnelle Abstreifen, ohne lästige Knöpfe oder andere Verschlüsse zu öffnen. Das Oberbekleidungsstück darf in Abhängigkeit der Situation, in welcher es getragen wird, bis über den Rockbund reichen oder die Taille oder den Bauch unbedeckt lassen, nie aber in den Rockbund gesteckt werden. Letzteres würde einen schnellen Zugriff erschweren. Durchgehende, einteilige Kleider verbieten sich dadurch ebenso wie Overalls oder andere einteilige Kleidungsstücke für Ober- und Unterleib.

Wird ein Anorak, eine Jacke, ein Mantel oder ein ähnliches Überbekleidungsstück benutzt, so ist auf das Oberteil der Kleidung zu verzichten, sofern nicht vorgesehen ist, das Überbekleidungsstück abzulegen.

Um den Unterleib frei zugänglich zu halten, ergibt sich fast automatisch, dass ausschließlich Röcke gestattet sind. Hosen dürfen nicht getragen werden. Die Rocklänge ist von der Situation abhängig zu machen, in welcher die Kleidung eingesetzt wird. Der Rock kann, wenn es die Situation erfordert, durch Söckchen, Kniestrümpfe oder halterlose Strümpfe ergänzt werden. Auf alle Fälle ist unter dem Rock (gegebenenfalls oberhalb der Strümpfe) keine weitere Kleidung notwendig. Dadurch ist der Unterleib mit allen Öffnungen jederzeit leicht zu erreichen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Mehr als ein Kleidungsstück übereinander ist nie notwendig. Unterwäsche und Hosen sind überflüssig. Je weniger Stoff möglich und erlaubt ist, desto knapper sollte die Kleidung ausfallen. Ausnahmen in besonderen Situationen sind unter Sport, Schwimmen und Abendgarderobe geregelt oder vom Mann zu genehmigen.


Sportkleidung:

Sofern die weibliche Brust einigermaßen entwickelt ist, ist es bei sportlicher Betätigung sinnvoll und ratsam, diese durch einen Sportbüstenhalter zu stützen. Auf den Büstenhalter kann verzichtet werden, wenn die Brüste so flach sind, dass sie durch die Bewegung des Körpers nicht auf und ab geschleudert werden. Auf den Büstenhalter muss verzichtet werden, wenn es Ziel der sportlichen Betätigung ist, die Brüste zu verletzen oder zu verunstalten (Entzündungen durch den „Joggerbusen“, Bodymorphing durch Hängebrüste). Im Übrigen sind die in der entsprechenden Sportart üblichen Kleidungsstücke zu verwenden und die einschlägigen Kleidervorschriften der Sportverbände zu beachten. In Anlehnung an das oben Gesagte sind mehrteilige, knappe Kleidungsstücke (wie Bustier und Höschen) einteiligen Kleidungsstücken (wie einem Gymnastikanzug) vorzuziehen. Unterwäsche ist (von einem Sportbüstenhalter abgesehen) verboten. Ob unter einem Tennis- oder Hockeyröckchen ein Höschen zu tragen ist, ist von der Art der sportlichen Betätigung, der Form, der Länge und dem Schnitt des Röckchens und der eventuellen Akzeptanz kurzfristiger Entblößung im gesellschaftlichen Umfeld abhängig zu machen.


Bade- und Schwimmkleidung:

Nicht immer ist ein geeignetes FKK-Ressort in erreichbarer Nähe oder kann für die entsprechende Aktivität genutzt werden. In diesem Fall ist ein knapper Bikini gestattet. Sofern „oben ohne“ erlaubt oder geduldet ist, darf nur das Höschen benutzt werden. Das Gleiche gilt, wenn vor oder nach dem Baden das Ablegen des Oberteils oder der gesamten Badekleidung gestattet ist. Dies gilt nicht, wenn der Mann anordnet, dass die Frau nach dem Baden oder Schwimmen ihre nasse Kleidung am Körper trocknen lassen soll. In diesem Fall muss sie den ganzen Körper nass lassen und darf sich auch nicht abtrocknen oder abtrocknen lassen.
Für sportliche Schwimmaktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit Wettkämpfen, ist wie bei der übrigen Sportkleidung den Regelungen und Vorschriften der Vereine und Verbände Rechnung zu tragen. Die Ausführungen für die allgemeine Sportkleidung gelten sinngemäß. Auch hier ist auf die knappste erlaubte Form der Kleidung zu achten.


Abendgarderobe:

Bei Abendveranstaltungen mit fester Kleiderordnung („Abendgarderobe erbeten“) besteht die Kleidung ausschließlich aus Sandalen mit hohen Absätzen und einem bodenlangen, schulterfreien und tief dekolletierten Kleid. Hier ist zwischen dem festen Sitz des Oberteils (Korsage) und der Zugänglichkeit zu den Brüsten abzuwägen.


Anhand dieser Grundsätze sollte es leicht fallen, die Kleiderschränke von Ehegattin, Verlobter, Freundin, Tochter oder Sklavin zu kontrollieren, geeignete Kleidung zu beschaffen beziehungsweise ungeeignete zu verbieten und auszusortieren. Dadurch ist jederzeit für ein gesellschaftlich angemessenes Auftreten bei gleichzeitiger voller Verfügbarkeit und Hingabe gesorgt.

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Old 07-25-2017, 01:20 AM
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Default weitere Anleitung „für höhere Töchter“

Eine Idee, die ich vor einiger Zeit hatte, und die thematisch hier passt. Das Ganze ist bewusst in einem fast mittelalterlichen Sprachduktus gehalten, und die Rechtschreibung entspricht in etwa dem ausgehenden neunzehnten Jahrhundert, als das aufstrebende Bürgertum im jungen, kaiserlichen Deutschen Reich sich bemühte, seine Töchter wie adlige Damen zu erziehen. – Ich wünsche viel Spaß beim Lesen!

Hier der Text in Frakturschrift:

https://fboom.me/file/e1835dd6f7118/HoehereTochter.pdf

(PDF-Datei mit 4 Seiten und ca. 34,9 kB)

Der Link klappt nicht als Hotlink, Ihr müsst also die Adresse kopieren, „fboom.me“ durch „k 2 s . c c“ (ohne Leerzeichen) ersetzen und abschließend in einem neuen Browserfenster starten. Für alle die, die keine Fraktur mögen oder sie schlicht nicht mehr lesen können, hier die „Übersetzung“ in eine moderne Antiqua-Schrift:

Anleitung
wie Eure höhere Tochter zu behandeln ist,
um aus ihr eine gar feine Dame zu machen.

Aufgeschrieben von Ludwig F. Maximilian im Jahre des Herren MMXIII.

Artikel Eins.
von der Höflichkeit.
1 Behandelt Eure Tochter stets so, wie es die Ehre eines Weibes erfordert.
2 Stellet sie nicht unnütz an den Pranger,
sonst wirket solches nicht, alleweil sie Schimpf und Schande auf sich lädt.
3 Aber schimpfet und strafet sie heftig, derweil sie nicht gehorsam und folgsam sei.

Artikel Zwei.

von der Contenance.
1 Zwinget Eure Tochter stets, Gleichmuth und Haltung zu bewahren;
in allen Lebenslagen keine Regung zu zeigen noch Thränen zu vergießen,
denn diese Contenance unterscheidet eine feine Dame vom gemeinen Weibe.
2 Uebet und trainieret diese Haltung auf mancherlei Arten.
3 Zwinget Eure Tochter daher, alles zu thun, solches Ihr ihr auferleget;
dabei seien Widerrede und Ausflüchte gleichermaßen verbothen.
4 Strafet Eure Tochter daher also,
sollte sie den ihr auferlegten Pflichten nicht mit äußerster Freude und Anstrengung nachkommen.
5 Wehret Eurer Tochter, Dinge zu thun, so dieselben nicht in Eurem Wunsch und Willen liegen.

Artikel Drei.
vom Gehorsam.
1 Lehret Eure Tochter, stets zu thun, was ihr auferlegt wird;
denn es ist dies die oberste Pflicht des Weibes, dem Manne unterthan zu sein
und ihm zu dienen und zu gehorchen;
und es ist dies die oberste Pflicht des Kindes, den Eltern zu folgen.
2 Zwinget Eure Tochter nicht, Dinge zu thun,
zu welchen sie auch mit größten Anstrengungen nicht in der Lage ist;
denn die Unmöglichkeit erzwingt den Ungehorsam.
3 Aber lasset keinerlei Ungehorsam gelten, wenn nur der Wille oder der Eifer fehlt,
Euch zum Dienste zu sein.

Artikel Vier.
vom Lohn.
1 Gebet Eurer Tochter gerne Worte des Dankes, wenn sie Euch zu Willen und zu Dienste ist;
Worte des Dankes schaden nicht und erfreuen eines jeden Menschen Herze.
2 Aber hütet Euch, Weiteres zu geben, so Ihr Wünsche wecket und Habgier säet;
auch machet Ihr Euch zum Krämer, wo Ihr der Herr seid.
3 Eure Tochter hat zu gehorchen, ohne auf Weiteres zu spekulieren.

Artikel Fünf.
von der Strafe.
1 So Eure Tochter Euch nicht zu Wunsch und Willen ist,
oder so Eure Tochter Euch Dienst oder Gehorsam weigert,
oder so sie zögerlich und ohne rechte Freude ihren Pflichten nachkommt,
strafet sie hart aber gerecht.
2 Achtet stets darauf, die Strafe unmittelbar der That
oder dem Augenblicke, an welchem eine solche That ruchbar wird,
folgen zu lassen;
denn nur so kann die Strafe zur Belehrung dienen und zur Besserung führen.
3 Strafet stets so, dass die Strafe in innigem Zusammenhang zur That steht;
so lehret sie, das Üble der That zu begreifen.
4 Also strafet immer auf demjenigen Theil des Körpers Eurer Tochter,
welcher am eindringlichsten an der That beteiligt war.
5 Sollte ein solches Körpertheil nicht zu ermitteln sein,
so strafet fein über das Gesäß,
auf das dieses speziell zur Strafe bestimmt und gar sehr geeignet ist.
6 Strafet stets auf der nackten Haut,
auf das nichts und niemand die Wirkung der Strafe mildere oder lindere.
7 Auch erhöht die Entblößung und Scham die Wirkung einer jeden Züchtigung.
8 Setzet feste Strafen für bestimmte Thaten, so handelt Ihr weise und gerecht.
9 Lasset nie mit Euch handeln, doch vermehret die Strafe in festem Maße,
so Eure Tochter ein jedes Handeln zu beginnen sucht.
10 Ebenso mehret die Strafe, so Eure Tochter sucht, die Strafe zu lindern oder sich ihrer zu erwehren.
Es ist nicht nützlich, den Gehorsam im Angesicht einer Strafe zu mindern oder zu weigern.
11 Strafet stets so, dass die Spuren der Strafe für lange Zeit sichtbar sind,
und die Folgen der Strafe lange spürbar bleiben;
12 doch niemals so, dass Eure Tochter auf Dauer gezeichnet wird;
denn eine Strafe soll lehren und nicht schaden.
13 Schlaget freudig mit allem, was Schmerz bereitet, ohne zu zerstören.
14 Achtet auf die dauernde Unversehrtheit des Leibes,
denn auch eine ungehorsame Tochter soll das Auge erfreuen.

Artikel Sechs.
vom Leibe.
1 Achtet auf Eurer Tochter Aeußeres;
denn nach dem Aeußeren wird sie zuförderst classifizieret werden.
2 Haltet sie sauber und gesund, und lehret sie, desgleichen also von selbst zu thun.
3 Waschet Eure Tochter ausschließlich mit kaltem Wasser,
und haltet sie an, dito alle Waschungen mit kaltem Wasser zu absolvieren;
denn des Wassers Kühle befördert den Bluthfluss und schrecket böse Malaisen,
so man auch als Abhärtung kennet.
4 Trainieret die Muskeln und Sehnen Eurer Tochter, und leitet sie an,
desgleichen also zu thun aus eigenem Antriebe;
denn ein gesunder Geist suchet stets einen gesunden Körper als Stätte seines Schaffens.
5 Haltet mäßig Eure Tochter in Speise und Trank.
So ist die Völlerei nicht ohne Grund als große Sünde bekannt.
Auch schadet ein jedes Übermaß in allen Dingen dem Körper sowie dem Geiste.
6 Darob lasset sie fasten an zwien Tagen in der Woche,
als da wären der Freitag, als Gedenken an den Thod des Herren,
sowie der Dienstag, alldieweil er dem Freitage gar diametral entgegenliegt.
7 Und beschränket Eure Tochter an allen übrigen Tagen auf ein zwiefach Mahl,
auf dass sie nicht zur Fülle geleitet werde;
und grenzet das Mahl auf einfache Speisen.
8 Labet Eure Tochter mit klarem Wasser, wann immer es ihr dürstet,
aber wehret ihr andere Tränke, so sie dem Genusse dienen, anstatt den Durst zu löschen.
9 So Eure Tochter sich verfehlt hat, auf Grund zu starken Genusses,
so wehret ihr Speise und Trank zur Förderung der Einsicht und inneren Umkehr,
wie auch zur Unterstützung weiterer erzieherischer Maßnahmen;
doch nie länger als eine Woche des Hungers oder ein Tag des Durstes,
auf dass Eure Tochter keinen Schaden nimmt an der Unversehrtheit ihres Leibes.

Artikel Sieben.
vom Putze.
1 Kleidet Eure Tochter angemessen, wo immer sie sich zeigt;
denn siehe, Eure Tochter repräsentiert auch Euch;
2 und achtet auf Sauberkeit und Unversehrtheit ihrer Kleider,
auf dass Ihr nicht schlecht beleumdet werdet vor dem Auge der Allgemeinheit;
3 und achtet auf die Sauberkeit ihres Leibes,
denn Kleider und Leib sprechen beide die selbige Sprache.
4 Doch hütet Euch, Eure Tochter zu verzärteln!
5 Wehret ihr alle Kleider, welche nicht unmittelbar zu schauen sind,
und nur dem Putze oder dem Wohlbehagen zu Diensten stehen.
Denket immer daran, dass Kleider ausschließlich der Reputation dienen,
und niemals dem Schutz des Leibes zum Zwecke sind;
6 Deshalb sei Eure Tochter stets unbekleidet, wenn kein offizieller Anlass für ein Kleid bestehet;
und ihre allfällige Kleidung sei sparsam und schlicht.
7 Wehret Eurer Tochter alle nicht nöthigen Kleidungsstücke, als da der Erwähnung wert sind
die Leibwäsche, welche nur unnötig verzärtelt, ohne präsent zu sein,
jede Form von Hosen, alsodann diese zu nicht mehr dienen als Kleid oder Rock,
Hauskleidung und Nachtwäsche, da hier sowieso der Leib unverhüllt bleibt,
und schließlich gefütterte Winterkleidung, so sie nicht mehr darstellt,
als es die weniger aufwendige Sommerkleidung auch thut.
8 Wehret Eurer Tochter, sich zu bemalen,
als es die Wilden und Menschenfresser in ihrem Bluthrausche thun.
9 Sondern fördert die natürliche Schönheit Eurer Tochter
durch Fasten und Leibesertüchtigung, wie Euch geraten ward.
10 So hindert sie auch, sich mit Juwelen und Geschmeide zu behängen,
als es die gemeinen Weibsbilder so oft thun, denn Eure Tochter ist eine Dame,
deren Schönheit von ihr selber aus Körper und Geist fleußt.
11 So lasset Eure Tochter denn nett und adrett aus sich heraus
ihren Liebreiz und ihre Anmuth zur Geltung bringen,
ohne dafür eitel Putz und Tand zu benöthigen.

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Last edited by Ludwig55; 07-25-2017 at 01:28 AM.
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kleidung, regeln, vorschriften

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